AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


1. Geltung der allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Die allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden mit Auftragserteilung als ausschließlich maßgeblich anerkannt. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers / Kunden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, ansonsten sind sie unverbindlich.

 

2. Angebote, Lieferungsfristen

Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, aus der Auftragsbestätigung ergibt sich etwas anderes. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Lieferungsfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferungsfristen schriftlich zusagen. Preise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie schriftlich zugesagt werden. Proben und Muster gelten als annähende Anschaustücke für Qualität, Abmessung und Farbe.

 

3. Lieferungen

Lieferungen frei Haus / frei Lager bedeutet, Anlieferung ohne Abladen. Ist das Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. Kranentladung wird gesondert berechnet. Beachten Sie unsere allgemeinen Anfahrpauschalen bei Zufuhr. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Kunden berechnet. Im Falle unseres Leistungsverzugs oder der von uns vertretenden Unmöglichkeit der Leistung, sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

4. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen und falsche Lieferungen sind binnen 2 Wochen schriftlich anzuzeigen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt § 377 HGB. Handelsüblicher Transportbruch kann nicht beanstandet werden. Wir haben die Wahl zwischen Nachbesserung und mangelfreier Nachlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, hat der Kunde Anspruch auf Wandelung oder Minderung. Für Schadensersatzansprüche haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für die Haftung für Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit eine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Schäden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

 

5. Rückgabe und Umtausch

Ausgepackte Ware und Sonderanfertigungen sind generell um Umtausch ausgeschlossen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zum vollständigen Erhalt des Kaufpreises unser Eigentum. Sämtliche an Unternehmer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsverbindungen einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie etwaiger Nebenforderungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unser Eigentum. Der Kunde tritt darüber hinaus zur Sicherung aller Forderungen seine Eigentumsrechte sowie Anwartschaftsrechte an allen von uns gelieferten Waren an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde verwahrt die Ware unentgeltlich für uns. Der Verkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ist in jedem Fall gestattet. Der Kunde tritt uns zur Sicherung die Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Die Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Kunden auf den dann vorhandenen „ kausalen“ Saldo. Hierbei ist unerheblich, ob eine Verarbeitung stattgefunden hat oder die Vorbehaltsware wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks geworden ist. Bei einer Weiterverarbeitung oder der Verbindung mit einer anderen Sache beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Rechnungswert der gelieferten Waren. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, von unserer Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch zu machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Verzug gerät und auch kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Bekanntgabe der abgetretenen Forderung nebst Schuldnern ebenso zu verlangen, wie alle zum Einzug erforderlichen Angaben und Mitteilung der Abtretung an den Schuldner. Wir verpflichten uns, Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, wenn der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 % überschreitet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Zugriffe Dritter auf unsere Ware vor Zahlung hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen und Widerspruch unter Hinweis auf unseren Eigentumsvorbehalt zu erheben.
Fremdes Eigentum in unserem Besitz ist von jeglichem Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

7. Zahlungsbedingungen, Verzug

Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf der schriftlichen Vereinbarung, ansonsten gerät der Kunde entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Sämtliche Forderungen werden unabhängig von einem Zahlungsziel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. Die Verzugs- und Fälligkeitszinsen betragen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

 

8. Datenvereinbarung und Datenschutz

Die Daten des Kunden werden durch uns nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt. Wir sind berechtigt, im Falle der Auftragserfüllung anfallende personenbezogene Daten zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und einzusetzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung. Auf die Bonitätsprüfung durch ein Kreditinformationsunternehmen oder einen Wirtschaftsformationsdienst, insbesondere bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa), wird hingewiesen.

 

9. Sonstiges

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Erfüllungsort und Gerichtsstand für ist Hameln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.